BIO nach EU Öko
Verordnung
In der "Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der land-wirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel" (EG-Öko-Verordnung) wird genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen.
Sie knüpft an den Basisrichtlinien der "Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen" (IFOAM) an, in der rund 750 Verbände aus über 100 Nationen organisiert sind.
Die EG-Öko-Verordnung schützt die Verbraucher europaweit vor Täuschungen und verhindert unlauteren Wettbewerb. Ihren Standards müssen alle in der Europäischen Union erzeugten und verkauften Öko-Produkte entsprechen.
Auch die Bezeichnungen von Lebensmitteln dürfen keinen irreführenden Eindruck erwecken. Die EG-Öko-Verordnung schreibt Erzeugern und Verarbeitern genau vor, wie sie produzieren und welche Stoffe sie dabei verwenden dürfen.
Im Januar 2009 wurde die VO (EU) 834/2007 als Nachfolgerin wirksam. Sie bringt etwas Verwirrung, aber auch positive Klärung. Der Grundsatz, dass jeder Aspekt der Vorschriften im Falle seiner Nichteinhaltung an den Umständen des Einzelfalles zu prüfen ist, ist für die Praxis sehr wichtig. Eine 550 Seiten starke Kommentierung dieser Nachfolge-VO kann bezogen werden bei H.P. Schmidt, Freiburg-Breisgau.
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Meyer-Böwing Landwirtschaftsbetrieb
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